Wahl eines Integrationsrates

Hinweis auf die am 11. September 2016 im Bereich der Stadt Bad Pyrmont stattfindende Wahl eines Integrationsrates, die gleichzeitig mit den Kommunalwahlen durchgeführt wird. Die Voraussetzungen sind im Portal der Stadt Bad Pyrmont veröffentlicht:

www.stadt-badpyrmont.de

Die Mitglieder des Integrationsrates stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.  Die Vorsitzende, Frau Kiriakoula Koussataloglou-Mund, erreichen Sie z.B. per Email koussatamund@aol.com

Oder rufen Sie im Rathaus Herrn Wolfgang Siefert (Zentrale Dienste) an: 05281 / 949-112

 

Wahl eines Integrationsrates:

„Für diese Wahl wird bekannt gemacht:

1. Wahlleiter:
Bürgermeister Klaus Blome, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
(Tel. 05281 / 949-101).

2. Stellv. Wahlleiter:
Erster Stadtrat Eberhard Weber, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont
(Tel. 05281 / 949-120).

3. Die Wahl zum Integrationsrat findet am 11.09.2016 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.

4. Wahlberechtigt sind alle, die
– Nichtdeutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind,
– Bürgerinnen oder Bürger sind und sich mit Bezug auf ihre Angehörigkeit zu einer zugewanderten Bevölkerungsgruppe in die Wählerliste zum Integrationsrat eingetragen haben,
– seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet sind,
– das 16. Lebensjahr vollendet haben,
– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

bei entsprechender Anwendung des § 48 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

5. Jede Wählerin und jeder Wähler hat 3 Stimmen, die entweder einer Bewerberin/einem Bewerber oder mehreren Bewerberinnen und Bewerbern gegeben werden können. Bei Abgabe von mehr als 3 Stimmen ist der Stimmzettel ungültig. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahllokal bereitgehalten.

6. Die Wählerliste zur Wahl des Integrationsrates liegt ab dieser Veröffentlichung bis zum 25. Juli 2016, 18.00 Uhr, während der Dienststunden der Stadt Bad Pyrmont (montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 und freitags von 14.30 bis 16.30 Uhr) im Fachgebiet Zentrale Dienste, Zimmer Nr. 317, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, zur allgemeinen Einsicht und der Möglichkeit aus, sich mit Bezug auf die Angehörigkeit zu einer zugewanderten Bevölkerungsgruppe in die Wählerliste zum Integrationsrat eintragen zu lassen. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

7. Unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 der Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Wahlvorschläge können ab sofort bis zum 25. Juli 2016, 18.00 Uhr, bei der Stadt Bad Pyrmont, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, eingereicht werden.

8. Die Formblätter für die Wahlvorschläge sind im Fachgebiet Zentrale Dienste der Stadt Bad Pyrmont, Zimmer 317, Rathaus, Rathausstraße 1, 31812 Bad Pyrmont, erhältlich.

9. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle wahlberechtigten Personen rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Mit dieser Wahlbenachrichtigung ist es möglich, eine Urnenwahl durchzuführen und bei einem Wahlvorstand direkt zu wählen oder eine Briefwahl zu beantragen. Persönliches Erscheinen am Wahltag ist erforderlich; die Wählerin oder der Wähler hat sich durch Vorlage eines Personalausweises/Reisepasses auszuweisen.

10. Die Wahl ist öffentlich. Alle haben zu den Wahlräumen Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäftes möglich ist.“

Bad Pyrmont, 03.05.2016

DER BÜRGERMEISTER

Klaus Blome