Faktencheck Hilfsfristen

In Not und Gefahr zählt jede Minute, das versteht jeder!

Wenn in der einen Kommune 8 Minuten Hilfsfrist gelten, in einer benachbarten z. B. 10 Minuten Hilfsfrist gesetzt sind, versteht man das nicht unbedingt und fragt sich: Sind je nach Kommune Menschenleben mehr oder weniger wert?

Wenn also die Einhaltung von vorgeschriebenen Hilfsfristen eine entscheidende Frage ist, dann ist interessant zu wissen, ob es in Niedersachsen landesweit eine einheitliche Vorgabe für Hilfsfristen in Minuten gibt. (mehr lesen…)

Die Antwort zu landesweiten Hilfsfristen bei den Feuerwehren lautet vorab:

Nein, es gibt landesweit keine Verordnung über eine einheitliche Hilfsfrist für Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren.

Im Informationsportal von Niedersächsischer Landtag findet sich mit Drucksache 17/8319 aus dem Jahr 2017 die aktuellste Nachfrage bezüglich landesweit einheitlicher Hilfsfristen.

5 Abgeordnete (der FDP) fragten 2017 nach. Die Antworten der Landesregierung, konkret das Ministerium für Inneres und Sport, vertreten durch Minister Boris Pistorius, sind nachzulesen im Original unter:

https://kleineanfragen.de/niedersachsen/17/8319-hilfsfristen-fuer-rettungsdienste-und-feuerwehren

Vorangestellt ist eine Vorbemerkung, auf welche sich auch die Antworten der Landesregierung wiederholt beziehen.

„Die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes … sieht in Niedersachsen eine Hilfsfrist, also den Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung bis zum ersten Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort von 15 Minuten für Rettungsdienste vor.

Die Hilfsfristen für Feuerwehren sind hingegen landesweit nicht einheitlich vorgeschrieben. Die Sicherstellung von Brandschutz und Hilfeleistung ist eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit (eigener Wirkungskreis)… Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren … im Deutschen Städtetag sieht für die Feuerwehren in Städten eine Hilfsfrist von acht Minuten vor.“

Die 3 Fragen der 5 Landtags-Abgeordneten sowie (gekürzt) die Antworten von Minister Pistorius in Fettdruck dahinter:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Vorgaben bei Hilfsfristen?

„Die Landesregierung beurteilt keine singulären Hilfsfristen und formuliert hierzu auch keine Vorgaben….

örtlich angemessener Brandschutz

…Fähigkeiten im Not- und Einsatzfall angemessen…“

  1. Welche Hilfsfrist hält die Landesregierung für Freiwillige Feuerwehren im ländlichen Raum für angemessen?

„Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 1.“

  1. Hält es die Landesregierung für notwendig, die Hilfsfrist für Feuerwehren im Brandschutzgesetz festzulegen?

„Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.“

Also bleibt die Klärung und Festlegung von Hilfsfristen in der Verantwortung einer Kommune. Kommunen kommen bei dieser Festlegung zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Bad Pyrmont gelten 8 Minuten.

Für Bad Pyrmont ist zudem die Frage nach einem Plan B für den Standort am Gondelteich offen. Die wiederholte Nachfrage von Bürgersinn bei der Verwaltung ergab auch hier ein Nein.

Einwendungen gegen den Standort am Gondelteich, Leserbriefe und andauernde Proteste aus der Bevölkerung müssten zudem der Frage nachgehen: Warum brodelt es noch immer im Topf, wenn es um die Frage nach dem Standort für das Feuerwehrhaus am Gondelteich geht? Bürger sind nicht dumm! Zudem haben die zahlreich vorgelegten Einwendungen von Laien, Experten und Institutionen zahlreiche fachliche Argumente und Bedenken vorgetragen, die klar gegen den Standort am Gondelteich sprechen. Kann Verwaltung das auf die Dauer „übersehen“?

Bürgersinn hat von Anfang an klar gegen den Standort am Gondelteich votiert.

Unstrittig ist aber dies: Eine Feuerwehr ist Pflichtaufgabe! Jeder liebt und schätzt die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in Bad Pyrmont. Sie sollen gut ausgerüstet ihre Einsätze leisten können sowie in einem modernen Zweckbau ihre Ausrüstung, Fahrzeuge, Leitstelle, etc. unterbringen können. Das ist seit Jahren überfällig!

Das Festhalten an dem so umstrittenen Standort am Gondelteich raubt nur Zeit und verteuert den geplanten Bau. Es wurden Alternativen von verschiedenen Seiten aufgezeigt. Die sind zügig und unvoreingenommen zu prüfen, damit der Zweckbau gemeinsames Feuerwehrhaus bald beginnen kann.

Ein Blick in die nächsten Jahre wirft weitere Fragen auf:

  • Wer von den Kameraden und Kameradinnen wird dann noch im Dienst sein?
  • Der Klimawandel wird weitere Aufgaben bringen: Extrem-Wetterlagen und Hochwasser, Katastrophenschutz, mehr Waldbrände, etc.
  • Das können wir nicht allein schaffen. Bei den Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft können wir uns Streitereien und Klein-Klein-Denken nicht mehr leisten!

Über interkommunale Zusammenarbeit, und mit unseren Nachbarn in NRW, Lügde, auch über Landesgrenzen hinweg, MUSS jetzt nachgedacht werden. Für Konzepte von kommunaler und landesweiter Zusammenarbeit gibt es Fördertöpfe der EU!

Der notwendige Wandel fängt in unseren Köpfen mit Umdenken an. Haben wir den Mut und die Entschlossenheit dazu.

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Mehr dazu in Kürze an dieser Stelle!

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